Cannabis Gesetz
Die Zukunft blüht
THC ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft!
Damit ist Cannabis zwar nicht komplett legal, aber Eigenanbau und Besitz sind in Maßen gestattet.
Hier erfährst du, welche Regeln für den Cannabis Outdoor-Anbau sowie zu treffende Sicherheitsvorkehrungen gelten.
Zudem halten wir dich zu aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Cannabis Anbauvereinigungen und Führerschein THC-Grenzwerten auf dem Laufenden (aktueller Stand: 02.10.2024).
Hier geht's zum Bundesgesetz & vereinfachten Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Texte zuletzt aktualisiert am: 02.10.2024
Cang
Das besagt der Gesetzesbeschluss
Besitz und Konsum
Jede volljährige Person darf 25g Cannabis öffentlich mitführen
Jede volljährige Person darf 50g Cannabis zuhause lagern
Cannabis darf nicht weitergegeben oder verschenkt werden
Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen
THC-haltige Lebensmittel wie Cookies, Öle etc. bleiben verboten
(Outdoor) Anbau: Das sind die Vorschriften
Jede volljährige Person pro Haushalts darf drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen
Egal ob mit oder ohne Blütenständen: Alles was über drei Hanfpflanzen hinausgeht muss vernichtet werden
Alles über 50g Trockengewicht muss vernichtet werden
Nachbarn dürfen nicht durch den Geruch belästigt werden
Cannabis aus privatem Anbau darf nicht weitergegeben oder verschenkt werden
Ernte, Pflanzen und Samen müssen Zuhause unzugänglich und sicher verwahrt werden
Anbauort und Wohnsitz müssen identisch sein
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen?
Die genaue Auslegung der Schutzmaßnahmen ist nicht klar geregelt. Entscheidend ist die Aussage: „Die genaue Ausgestaltung dieser [Sicherheit-] Maßnahmen steht den Bürgerinnen und Bürgern frei“ (BT-Drs. 20/8704, S. 75).
Letztendlich ist also jede*r selbstverantwortlich, sein Cannabis, Pflanzen sowie Samen bestmöglich zu schützen. Wichtig ist, dass überhaupt sichtbare Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Im Grundsatz gilt: Weder Kinder im Haushalt noch ausstenstehende Personen dürfen Zugriff auf dein Cannabis (Ernte, Pflanzen, Samen) haben. Eine sichtbare Pflanze hinter einem Gartenzaun ist also keine ausreichende Schutzmaßnahme!
1.
Cannabis, Pflanzen und Samen müssen durch Wegschließen (oder vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen) vor Diebstahl und Zugriff Dritter geschützt werden!
„Die genaue Ausgestaltung dieser [Sicherheit-] Maßnahmen steht den Bürgerinnen und Bürgern frei. Da angenommen werden kann, dass der durchschnittliche Haushalt über Schränke, Kommoden, Abstellkammern oder ähnliches verfügt, sollte die Anschaffung und das Anbringen eines Sicherheitsschlosses an den gewählten Lager- sowie Anbaueinrichtungen bzw. den entsprechenden Raumtüren ausreichen, um die rechtlichen Bedingungen zu erfüllen.“ (BT-Drs. 20/8704, S. 75)
2.
Ernte, Pflanzen und Cannabis Samen müssen kindersicher bzw. in abschließbaren Behältern aufbewahrt werden.
„[...] Verwahrung des geernteten und verarbeiteten Cannabis und nicht genutzter Cannabissamen in kindersicheren Behältnissen oder in gegen Zutritt bzw. Zugriff gesicherten Räumen oder Schränken. Auch Kinder und Jugendliche, die im gleichen Haushalt leben, dürfen keinen Zugriff auf Cannabis [-pflanzen] erhalten.“ (BT-Drs. 20/8704, S. 101)
3.
Growboxen und outdoor Cannabispflanzen dürfen nicht für Dritte zugänglich sein.
„Geeignete Maßnahmen [...] umfassen die Sicherung von Grow-Boxen und sonstigen Gewächshäusern oder Anbauflächen durch mechanische oder elektronische Verriegelungsvorrichtungen [...].““ (BT-Drs. 20/8704, S. 101)
4.
Cannabis, Pflanzen und Samen müssen indoor wie outdoor vor einfachem Diebstahl geschützt werden. (BT-Drs. 20/8704, S. 101)
5.
Verstöße gegen diese Auflagen werden als Ordnungswiedrigkeit geahndet. (BT-Drs. 20/8704, S. 101)
Cannabis und Autofahren bzw. Führerschein:
Der künftig geltende THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr wurde am 6. Juni vom Bundestag beschlossen und wird sich auf 3,5 Nanogramm THC (je Milliliter Blutserum) belaufen. Der neue Grenzwert dient Gerichten zwar bereits jetzt als Bewertungsgrundlage, besitzt jedoch noch keine rechtlich bindende Gültigkeit.
HINWEIS: Solltest du dich in einem laufenden Verfahren aufgrund der Überschreitung des alten Grenzwertes (1 Nanogramm) befinden, empfehlen wir dir, einen Antrag auf Aussetzung zu stellen. So gewinnst du Zeit und die Chancen steigen erheblich, dass dein Verfahren fallen gelassen wird, sobald der neue Grenzwert vollends in Kraft tritt.
Welche Vorschriften, Sanktionen und MPU-Regelungen gelten für Cannabis im Straßenverkehr?
Mit der Anhebung des Grenzwertes geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt hin zu einer "faireren" Sanktionierung von Cannabis-Konsument*innen. Zudem minimiert CanG das Risiko, bei erstmaliger THC-Auffälligkeit im Straßenverkehr sofort eine MPU durchlaufen zu müssen.
Ausgenommen von dieser Neuregelung sind unter 21-Jährige und Fahranfänger*innen in der Probezeit.
Wirklich fair gewählt ist der neue Grenzwert dennoch nicht. Einerseits verläuft der Abbauprozess von THC im Körper nicht linear (wie z.B. bei Alkohol), andererseits ist die Abbaugeschwindigkeit stark stoffwechselabhängig. Die Einschränkung der Fahrtauglichkeit bei 3,5 Nanogramm THC ist in etwa vergleichbar mit ca. 0,2 Promille Alkohol im Blut. Der aktuelle Alkohol-Grenzwert liegt jedoch nach wie vor bei 0,5 Promille.
Der Gesetzgeber hat die Sanktionierung bei der Überschreitung des neuen THC-Grenzwertes gestaffelt. Wer erstmalig im Straßenverkehr auffällt, kommt mit einem Bußgeld von 500€ sowie einem einmonatigem Fahrverbot davon. Wer mehrfach auffällt oder wem Mischkonsum (z.B. THC + Alkohol) nachgewiesen werden kann, muss mit deutlich höheren Sanktionen rechnen und eine MPU absolvieren.
Einen guten Überblick über Bußgelder, Nachweisbarkeit und Sanktionen bietet bussgeldkatalog.org.
Das hat sich beim Thema Cannabis und Autofahren geändert:
THC-COOH Grenzwert wird angehoben auf 3,5 Nanogramm (von ehemals 1,0 ng/ml)
Regelmäßiger Cannabis-Konsum entfällt als Begründung für eine MPU, solange man nicht mehrfach durch Überschreitung des Grenzwerts auffällt.
Einmalige Überschreitung des Grenzwerts zieht keine MPU mehr nach sich (500€ Strafe, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg).
Mehrmalige Überschreitung des Grenzwerts verpflichtet zur MPU (1.000€ - 1.500€ Strafe, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg).
Weitere Kriterien, die eine MPU nach sich führen: Mischkonsum, offensichtlicher THC-Missbrauch, mehrfache Auffälligkeit im Straßenverkehr unter THC-Einfluss, nachgewiesene THC-Abhängigkeit.
Quelle: S. W. Tönnes et al. (2008) „Comparison of cannabinoid pharmacokinetic properties in occasional and heavy users smoking a marijuana or placebo joint.“
Gelegenheitskonsument*innen: Haben gute Chance nach 8h unter dem neuen Grenzwert zu liegen und wieder fahrtauglich zu sein.
Heftige Dauerkonsument*innen: Liegen eventuell auch noch Tage nach dem Konsum über 3,5 ng/ml (je nach Konsummuster und Stoffwechsel).
Zusammenfassung: Meilenstein in Sachen MPU beschlossen!
Wer aufgrund einer erstmaligen Überschreitung des Grenzwerts oder aufgrund seiner Angabe regelmäßig Cannabis zu konsumieren, den Führerschein verloren hat, hat nun sehr gute Chance, dass bei der Neubeantragung des Führerscheins keine MPU mehr fällig wird.
Da der regelmäßige Konsum mit der Teil-Legalisierung nicht mehr strafbar ist, wird sich dies auch auf laufende MPU-Verfahren mildernd auswirken. Eine einmalige Überschreitung des Grenzwerts oder regelmäßiger Cannabis-Konsum sind voraussichtlich keine Kriterien mehr, um durch die MPU zu fallen.
Achtung: Bei dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml handelt es sich aktuell noch um einen Gesetze. Richter können sich daran orientieren, müssen es aber noch nicht.
Cannabis Social-Clubs & Anbauvereinigungen
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Anbauvereinigungen sind nicht-gewinnorientierte Vereine, in denen gemeinschaftlich angebaut werden darf. Vereinsmitglieder können für einen Unkostenbeitrag Cannabis vom Verein beziehen.
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Max. 25g Cannabis pro Tag oder insgesamt 50g im Monat darf an Mitglieder abgegeben werden
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18-21 Jährige maximal 30g Cannabis pro Monat mit max. 10% THC
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Anbauvereinigung darf sich nicht auf dem Grundstück eines Wohngebäudes befinden
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Abgabe erfolgt in Form von Blüten oder Haschisch
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Lebensmittel mit Cannabis sind nicht erlaubt
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Es gelten Vereinsrecht, Dokumentationspflicht und Ausweispflicht
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Konsumverbot von Cannabis, Tabak und anderen Drogen
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Stecklinge und Saatgut dürfen an Mitglieder abgegeben werden
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Maximal 500 Mitglieder pro Verein
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Werbeverbot für Social-Clubs
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Einbruchsichere Aufbewahrung und Sichtschutz vor Gewächshäusern
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Begrenzung des max. THC-Gehalts (in Klärung)
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Evtl. dürfen Stecklinge zwischen den Social-Clubs getauscht werden (in Klärung)
Kann man Cannabis in offiziellen Shops kaufen?
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Der Verkauf von Cannabis Produkten in lizenzierten Geschäften gilt vorerst nur in Modellregionen. Der Online-Verkauf ist nicht erlaubt.
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In Zukunft sollen weitere Beschlüsse folgen, die den Verkauf in lizenzierten Shops regeln.
Die Cannabis Aufklärungs-Kampagne des BMG
Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits angefangen eine groß angelegte Aufklärungskampagne auszurollen, die junge Konsument*innen adressiert. Im Fokus steht die Message: Cannabis wird legal, aber seid euch bewusst, es schädigt die Entwicklung des Gehirns!
Quelle: BMG 2024, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/infos-cannabis